Der verfassungsrechtliche Anspruch eines Kindes auf eine angemessene Beschulung ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Die rechtliche Stellungnahme dazu liegt den Mitgliedern vor.
Der verfassungsrechtliche Anspruch eines Kindes auf eine angemessene Beschulung ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Die rechtliche Stellungnahme dazu liegt den Mitgliedern vor.